Kanzleiprofil
Juristische Definitionen > Teil 1
- Ehescheidung:
Bedeutet, die Auflösung der Ehe. Eine Ehe wird gem. §1565 BGB
gesschieden, wenn sie gescheitert ist.
Nach Ablauf des Trennungsjahres können die Eheleute beide die
Scheidung beantragen oder der Antragsgegner stimmt dem Antrag
zu.
- Ehegattenunterhalt:
Die Ex-Ehegatten können einen Anspruch auf Unterhalt gegen den
jeweils anderen Ex-Ehegatten haben. Dieser Ehegattenunterhalt
ist unterteilt in den Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt.
Der Trennungsunterhalt kann bis zu dem Tag der Ehescheidung, der
Nachscheidungsunterhalt kann ab dem Tag der Ehescheidung
verlangt werden. Weitere Voraussetzung für die Geltendmachung
des Ehegattenunterhaltsanspruchs ist, dass eine Bedürftigkeit
des einen Ehegatten und eine Leistungsfähigkeit des anderen
Ehegatten gegeben ist.
- Zugewinnausgleich:
Der Zugewinn ist gem. §1373 BGB der Betrag, um den das
Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
Ein während der Ehe erzielter Zugewinn wird bei Beendigung des
Güterstandes (der Zugewinngemeinschaft) ausgeglichen.
- Sorgerecht:
Unter diesem Begriff versteht man das Recht und die Pflicht, für
ein minderjähriges Kind zu sorgen. Das Sorgerecht besteht aus
der Personensorge und der Vermögenssorge.
Bei bestehender Ehe steht das Sorgerecht grundsätzlich beiden
Eltern zu.
Rechtsanwältin Anette M. Scheerer ist in Bensheim geboren und
aufgewachsen und hier führt sie auch ihre auf Familienrecht
spezialisierte Kanzlei.
Rechtsanwältin Anette M. Scheerer bearbeitet ausschließlich Fälle
aus dem Familienrecht.
In einem derart persönlich besetzten Rechtsgebiet wie dem
Familienrecht, in dem emotionale und zwischenmenschliche Konflikte
so stark beteiligt sind wie in keinem anderen Bereich, ist es
wichtig, dass man einen Ansprechpartner hat, der auf die
Problemsituation eingehen kann, der zuhört und eine gewisse
Sensibilität für die Sorgen und Nöte des Gegenübers mitbringt.
Bei Rechtsanwältin Scheerer sind diese Voraussetzungen gegeben.
Konfliktlösung
Sowohl im ersten telefonischen Gespräch als auch im darauf folgenden
persönlichen Gespräch mit ihren Mandanten nimmt sie sich ausreichend
Zeit, um die Situation zu erfassen, und Zeit ist überhaupt in ihrer
engagierten Einzelbetreuung ein wesentlicher Faktor.
Ihre Termine vereinbart Rechtsanwältin Scheerer nach Möglichkeit
selbst.
Die Büroöffnungszeiten der Kanzlei sind Montag, Dienstag, Mittwoch und
Donnerstag von 9 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 9 bis 12
Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr.
Ausstattung
Das moderne Büro besitzt ein angenehmes
Ambiente, um die Probleme auf möglichst entspannte Art anzugehen.
Kostenlose Parkplätze befinden sich direkt vor dem Bürogebäude. Die
Kanzlei hat eine gute Erreichbarkeit direkt am Berliner Ring und einen
barrierefreien Zugang.
Rechtsanwältin Anette Scheerer spricht Französisch und Englisch.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwältin Anette Scheerer hat einen Sohn und ist somit
besonders für die Involvierung von Kindern in Scheidungs- und
Trennungsangelegenheiten sensibilisiert.