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Kanzleiprofil


Juristische Definitionen > Teil 1
  • Ehescheidung:
    Bedeutet, die Auflösung der Ehe. Eine Ehe wird gem. §1565 BGB gesschieden, wenn sie gescheitert ist.
    Nach Ablauf des Trennungsjahres können die Eheleute beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner stimmt dem Antrag zu.
  • Ehegattenunterhalt:
    Die Ex-Ehegatten können einen Anspruch auf Unterhalt gegen den jeweils anderen Ex-Ehegatten haben. Dieser Ehegattenunterhalt ist unterteilt in den Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt.
    Der Trennungsunterhalt kann bis zu dem Tag der Ehescheidung, der Nachscheidungsunterhalt kann ab dem Tag der Ehescheidung verlangt werden. Weitere Voraussetzung für die Geltendmachung des Ehegattenunterhaltsanspruchs ist, dass eine Bedürftigkeit des einen Ehegatten und eine Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten gegeben ist.
  • Zugewinnausgleich:
    Der Zugewinn ist gem. §1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
    Ein während der Ehe erzielter Zugewinn wird bei Beendigung des Güterstandes (der Zugewinngemeinschaft) ausgeglichen.
  • Sorgerecht:
    Unter diesem Begriff versteht man das Recht und die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Das Sorgerecht besteht aus der Personensorge und der Vermögenssorge.
    Bei bestehender Ehe steht das Sorgerecht grundsätzlich beiden Eltern zu.

Rechtsanwältin Anette M. Scheerer ist in Bensheim geboren und aufgewachsen und hier führt sie auch ihre auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei.
Rechtsanwältin Anette M. Scheerer bearbeitet ausschließlich Fälle aus dem Familienrecht.

In einem derart persönlich besetzten Rechtsgebiet wie dem Familienrecht, in dem emotionale und zwischenmenschliche Konflikte so stark beteiligt sind wie in keinem anderen Bereich, ist es wichtig, dass man einen Ansprechpartner hat, der auf die Problemsituation eingehen kann, der zuhört und eine gewisse Sensibilität für die Sorgen und Nöte des Gegenübers mitbringt.
Bei Rechtsanwältin Scheerer sind diese Voraussetzungen gegeben.

Konfliktlösung


Sowohl im ersten telefonischen Gespräch als auch im darauf folgenden persönlichen Gespräch mit ihren Mandanten nimmt sie sich ausreichend Zeit, um die Situation zu erfassen, und Zeit ist überhaupt in ihrer engagierten Einzelbetreuung ein wesentlicher Faktor.
Ihre Termine vereinbart Rechtsanwältin Scheerer nach Möglichkeit selbst.

Die Büroöffnungszeiten der Kanzlei sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr.

Ausstattung


Das moderne Büro besitzt ein angenehmes
Ambiente, um die Probleme auf möglichst entspannte Art anzugehen.
Kostenlose Parkplätze befinden sich direkt vor dem Bürogebäude. Die Kanzlei hat eine gute Erreichbarkeit direkt am Berliner Ring und einen barrierefreien Zugang.
Rechtsanwältin Anette Scheerer spricht Französisch und Englisch.

Außerberufliche Engagements


Rechtsanwältin Anette Scheerer hat einen Sohn und ist somit
besonders für die Involvierung von Kindern in Scheidungs- und
Trennungsangelegenheiten sensibilisiert.


Rechtsanwältin Anette M. Scheerer · Berliner Ring 95 · 64625 Bensheim © 2022
Tel: (0 62 51) 98 29 38 | Fax: (0 62 51)  98 29 37 | Mail: kontakt@ra-scheerer.de · Impressum · Datenschutz